Beschluss (EU) 2022/393 des Rates vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 65. Tagung der Suchtstoffkommission hinsichtlich der Aufnahme von drei Stoffen in Tabelle I des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen zu vertretenden Standpunkt
Der Beschluss über die Aufnahme von Stoffen in Tabelle I des Übereinkommens fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Union. Die Union hat Beobachterstatus in der Suchtstoffkommission, in der zwölf Mitgliedstaaten der Union stimmberechtigte Mitglieder sind.
Erwägungsgrund 7 32022D0393
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