Gesetze
Gesetz wird geladen …
Den Vorsitz in der Gruppe führt ein Vertreter der GD ENER.
Der Vorsitz beruft die Gruppe regelmäßig ein und leitet die Informationen, die ihm die Mitglieder übermitteln, an die Gruppe weiter, wobei er die Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen wahrt.
Die Sitzungen der Gruppe finden online oder in den Räumlichkeiten der Kommission statt.
Die GD ENER nimmt die Sekretariatsgeschäfte wahr. Kommissionsbedienstete aus einschlägigen Dienststellen können an den Sitzungen der Gruppe teilnehmen.
Die GD ENER stellt den Mitgliedern der Gruppe über eine gemeinsame Arbeitsplattform alle relevanten Arbeitsunterlagen bereit. Zudem veröffentlicht die Kommission alle relevanten Unterlagen entweder durch Aufnahme in das Register oder über einen Link vom Register zu einer speziellen Website. Die GD ENER veröffentlicht die Tagesordnung und sonstige relevante Hintergrunddokumente rechtzeitig vor den Sitzungen. Ausnahmen von der systematischen Veröffentlichung sind vorzusehen, wenn durch die Verbreitung eines Dokuments der Schutz öffentlicher oder privater Interessen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 beeinträchtigt würde.
Das Protokoll wird vom Sekretariat unter der Verantwortung des Vorsitzes erstellt und kurz nach der Sitzung bereitgestellt.
Soweit möglich, nimmt die Gruppe ihre Stellungnahmen, Empfehlungen oder Berichte einvernehmlich an. Bei Abstimmungen wird mit einfacher Mehrheit der Mitglieder entschieden. Mitglieder, die eine Gegenstimme abgegeben oder sich enthalten haben, können verlangen, dass den Stellungnahmen, Empfehlungen oder Berichten eine Zusammenfassung der Gründe für ihren Standpunkt beigefügt wird.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.