Erwägungsgrund 3 32022D0796
Am 2. Juli 2020 beantragte Costa Rica bei der Union nach Artikel 247 des Abkommens, eine neue geografische Angabe in Anhang XVIII (Geschützte geografische Angaben) des Abkommens aufzunehmen. Die Union hat die Prüfung und das am 6. Dezember 2021 eingeleitete Einspruchsverfahren für die neue geografische Angabe Costa Ricas abgeschlossen.