Erwägungsgrund 6 32022D0796
Der Assoziationsrat ist gemäß Artikel 11 seiner Geschäftsordnung befugt, den Beschluss einvernehmlich zu fassen.
Der Assoziationsrat ist gemäß Artikel 11 seiner Geschäftsordnung befugt, den Beschluss einvernehmlich zu fassen.