Erwägungsgrund 4 32022D0796
Am 7. Juni 2021 beantragte El Salvador bei der Union nach Artikel 247 des Abkommens, zehn neue geografische Angaben in Anhang XVIII (Geschützte geografische Angaben) des Abkommens aufzunehmen. Die Union hat die Prüfung und das am 28. Dezember 2021 eingeleitete Einspruchsverfahren für die neuen geografischen Angaben El Salvadors abgeschlossen.