Erwägungsgrund 3 32022D0863
Der Gemischte Ausschuss EU-CTC soll Anfang 2022 einen Beschluss zur Änderung der Anlagen I, IIIa und IV zum Übereinkommen fassen.
Der Gemischte Ausschuss EU-CTC soll Anfang 2022 einen Beschluss zur Änderung der Anlagen I, IIIa und IV zum Übereinkommen fassen.