Erwägungsgrund 4 32022D0863
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Gemischten Ausschuss EU-CTC zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss in der Union Rechtswirkung haben wird. Da der Gemischte Ausschuss EU-CTC in der Regel nur einmal jährlich zusammentritt, sollte der Standpunkt der Union entweder in einer künftigen Sitzung oder im schriftlichen Verfahren zum Ausdruck gebracht werden können.