Erwägungsgrund 7 32022D0863
In Anlage IV zum Übereinkommen sind die Vorschriften für die Amtshilfe bei der Vollstreckung von Forderungen festgelegt. Diese Vorschriften sind wichtig, da sie die finanziellen Interessen der Länder des gemeinsamen Versandverfahrens, der Union und der Mitgliedstaaten schützen. Diese Regeln sollten überarbeitet werden, um sie an die entsprechenden Unionsvorschriften anzugleichen —