Erwägungsgrund 1 32023D0135
Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2022/1211 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro. Die gemäß Artikel 5 der Beitrittsakte von 2012 für Kroatien geltende Ausnahmeregelung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben.