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Da über schweizerische Berufsqualifikationen verfügende Besatzungsmitglieder regelmäßig auf den Binnenwasserstraßen der Union tätig sind und die von der Schweiz ausgestellten Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher oder Bordbücher Anforderungen erfüllen müssen, die mit denen der Richtlinie (EU) 2017/2397 übereinstimmen, ist zur Durchführung, Durchsetzung und Bewertung der Richtlinie (EU) 2017/2397 und zur Gewährleistung eines ununterbrochenen sicheren und rechtmäßigen Schiffsverkehrs auf den Binnenwasserstraßen der Union ein Austausch einschlägiger Informationen zwischen den Mitgliedstaaten und der Schweiz erforderlich. Indem die Kommission der Schweiz Zugang zur ECDB und zur EHDB gewährt, wird sie zudem in der Lage sein, ein vollständiges Verzeichnis der einschlägigen Besatzungsdaten zu führen und statistische Zwecke zu unterstützen. Daher ist es für die in Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/2397 genannten Zwecke erforderlich, den zuständigen Behörden der Schweiz Zugang zur ECDB und zur EHDB zu gewähren.
Mit dem Beschluss (EU) 2023/1555 der Kommission wurde der Schweiz gemäß Artikel 25 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2017/2397 Zugang zur EBDB und zur EHDB gewährt,…
Nach Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/2397 müssen die Mitgliedstaaten für die Zwecke der Durchführung, Durchsetzung und Bewertung der Richtlinie…
Die Schweiz stellt Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher oder Bordbücher auf der Grundlage der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein nach…
In Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/2397 und Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/473 ist ferner vorgesehen, Informationen über gemäß…
Schließlich muss der Zugang zu den Datenbanken der Kommission für die in Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/2397 genannten Zwecke — zur Durchführung,…
Um die effiziente Anwendung dieser Richtlinie sicherzustellen, sollten Angaben zu Binnenwasserfahrzeugen im Hinblick auf eine Nutzung durch die zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.