Art. 8 32023D1681BESCHLUSS (EU) 2023/1681 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. August 2023 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigen Unternehmen den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden (EZB/2023/18) (Neufassung)
Der vorliegende Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 3 32023D2684BESCHLUSS (EU) 2023/2684 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. November 2023 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024 (EZB/2023/28)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32023D2068BESCHLUSS (EU) 2023/2068 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/2278 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2023 (EZB/2022/40) (EZB/2023/23)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 3 32019D0040BESCHLUSS (EU) 2019/2231 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2020 (EZB/2019/40)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32026D1190BESCHLUSS (EU) 2026/1190 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/2419 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2026 (EZB/2025/37) (EZB/2026/12)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.