Erwägungsgrund 8 32023D1680
Der Beschluss (EU) 2017/1198 (EZB/2017/21) wurde wesentlich geändert. Da weitere Änderungen erforderlich sind, sollte der Beschluss im Interesse der Klarheit neu gefasst werden —
Der Beschluss (EU) 2017/1198 (EZB/2017/21) wurde wesentlich geändert. Da weitere Änderungen erforderlich sind, sollte der Beschluss im Interesse der Klarheit neu gefasst werden —