Beschluss (EU) 2023/1681 der Europäischen Zentralbank vom 17. August 2023 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigen Unternehmen den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden (EZB/2023/18) (Neufassung)
Der vorliegende Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 8 32023D1681
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