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Um den Anforderungen der EBA-Leitlinien 2019 zu genügen, sollte die EZB sicherstellen, dass die beaufsichtigten Unternehmen ihre Meldungen über Finanzierungspläne im Einklang mit den harmonisierten Vorlagen und Definitionen einreichen, die den EBA-Leitlinien 2019 in der entsprechenden Vorlage für Finanzierungspläne beigefügt sind. Zu diesem Zweck werden im Beschluss (EU) 2017/1198 der Europäischen Zentralbank (EZB/2017/21) harmonisierte Verfahren für die Übermittlung dieser Finanzierungspläne an die EZB sowie nähere Einzelheiten zu den Terminen für die Übermittlung der Informationen und zu den von den NCAs vor der Übermittlung der Informationen an die EZB vorzunehmenden Qualitätsprüfungen festgelegt.
Die NCAs stellen der EZB die im Einklang mit den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für…
Mit den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für Finanzierungspläne von Kreditinstituten gemäß…
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der EZB in Bezug auf die aufsichtlichen Meldungen muss näher festgelegt werden, auf welche Art und Weise die NCAs der EZB die…
Der Beschluss EZB/2014/29 wird durch den Beschluss (EU) 2023/1681 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/18) aufgehoben und ersetzt. Es ist daher erforderlich,…
Nach Erhalt der Finanzierungspläne der in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und b und Artikel 3 Absatz 2 genannten beaufsichtigten Unternehmen legen die…
Im Beschluss (EU) 2023/1681 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/18) sind Verfahren für die Übermittlung der Daten an die EZB festgelegt, die den nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.