Art. 2 32023D1680BESCHLUSS (EU) 2023/1680 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. August 2023 zur Meldung von Finanzierungsplänen von beaufsichtigten Unternehmen durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank (EZB/2023/19) (Neufassung)
Für die Zwecke des vorliegenden Beschlusses gelten die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17).
Art. 2 32024D0461BESCHLUSS (EU) 2024/461 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. Januar 2024 zur Meldung durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank von Informationen über die Vergütung, das geschlechtsspezifische Lohngefälle, gebillligte höhere Höchstwerte für das Verhältnis, Personen mit hohem Einkommen sowie über Maßnahmen zur Förderung der Diversität auf Ebene des Leitungsorgans zu Vergleichszwecken (EZB/2024/2)
Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17).
Art. 2 32020D1016BESCHLUSS (EU) 2020/1016 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. Juni 2020 zur Eingehung einer engen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und der Hrvatska narodna banka (EZB/2020/31)
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) enthaltenen Begriffsbestimmungen…
Art. 2 32019D0038Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten, sofern nichts anderes bestimmt ist, die in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) enthaltenen…
Art. 2 32020D1015BESCHLUSS (EU) 2020/1015 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. Juni 2020 zur Eingehung einer engen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) (EZB/2020/30)
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) enthaltenen Begriffsbestimmungen…