Erwägungsgrund 6 32023D1681
Der Beschluss EZB/2014/29 wurde mehrmals wesentlich geändert. Da weitere Änderungen erforderlich sind, sollte der Beschluss im Interesse der Klarheit neu gefasst werden —
Der Beschluss EZB/2014/29 wurde mehrmals wesentlich geändert. Da weitere Änderungen erforderlich sind, sollte der Beschluss im Interesse der Klarheit neu gefasst werden —