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Die Gruppe wählt mit einfacher Mehrheit unter ihren Mitgliedern einen Vorsitz und einen stellvertretenden Vorsitz für einen Zeitraum von einem Jahr, der einmalig verlängert werden kann.
Die Mitglieder oder die stimmberechtigten stellvertretenden Mitglieder (§ 10 Abs. 4) wählen aus dem Kreis der Mitglieder eine Person für den Vorsitz…
Die Länderarbeitsgruppe wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden/die Vorsitzende und den stellvertretenden Vorsitzenden/die stellvertretende Vorsitzende mit einer…
Die Gruppe wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit der Mitglieder.
Der Leitungsausschuss wählt eines seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit zum Vorsitzenden; die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt zwei Jahre.
Der Beirat wählt aus seiner Mitte ein Mitglied, das für die Dauer von zwei Jahren den Vorsitz führt. Ebenfalls durch Wahl wird eine Person bestimmt, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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