Erwägungsgrund 7 32023D2109
Um die Kontinuität der Arbeit der Expertengruppe zur menschlichen Dimension des einheitlichen europäischen Luftraums zu gewährleisten, sollte der Beschluss C(2017) 7518 der Kommission drei Monate nach Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses aufgehoben werden, damit genügend Zeit für die Ernennung der Mitglieder der neuen Expertengruppe bleibt —