Erwägungsgrund 4 32023D2170
Dieser Beschluss sollte die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen, die Teilnahme der Mitgliedstaaten an den Verhandlungen in Angelegenheiten, die nicht unter das Mandat der Kommission fallen, sowie alle nachfolgenden Beschlüsse über den Abschluss des neuen Übereinkommens unberührt lassen.