Erwägungsgrund 2 32023D2650
Die Verordnung (EU) 2019/492 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.