Erwägungsgrund 12 32023D2874
Darüber hinaus ist es gerechtfertigt, den Mitgliedstaaten zu erlauben, den Eingang in die Union von persönlichen Gegenständen \zu gestatten, bei denen keine erheblichen Bedenken hinsichtlich der Umgehung bestehen, wie etwa persönliche Hygieneartikel oder von Reisenden getragene oder in ihrem Gepäck enthaltene und eindeutig für den ausschließlich persönlichen Gebrauch oder den ausschließlich persönlichen Gebrauch ihrer Familienangehörigen bestimmte Kleidung. Zudem ist es angebracht, eine Ausnahme für Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen einzuführen und im Hinblick auf die Erleichterung der Einreise in die Union von Unionsbürgern, die in Russland leben, den Mitgliedstaaten zu gestatten, unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Eingang von Fahrzeugen von Unionsbürgern oder ihrer unmittelbaren Familienangehörigen, die ihren Wohnsitz in Russland haben und sich in die Union begeben, zu genehmigen, sofern die Fahrzeuge nicht zum Verkauf bestimmt sind und zum ausschließlich persönlichen Gebrauch geführt werden. Die Situation von Fahrzeugen aus Russland, die sich bereits im Gebiet der Union befinden, darf von den Mitgliedstaaten geregelt werden.