Erwägungsgrund 23 32023D2874
Nach Auffassung des Rates ist es angezeigt, von Ausführern zu verlangen, dass sie die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologien gemäß der Liste in den Anhängen XI, XX und XXXV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, gemeinsamer vorrangiger Güter oder Feuerwaffen und Munition gemäß der Auflistung in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 vertraglich verbieten.