Erwägungsgrund 22 32023D2874
Der Rat ist der Auffassung, dass es gerechtfertigt ist, bestimmte Berichtspflichten für Geldtransfers aus der Union heraus festzulegen, die von in der Union niedergelassenen Einrichtungen – einschließlich Zweckgesellschaften, deren Eigentumsrechte bei in Russland niedergelassenen Einrichtungen, russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen liegen – getätigt werden.