Erwägungsgrund 16 32023D2874
Die Umsetzung und Durchsetzung des Preisobergrenzenmechanismus sollte zusätzlich durch den Informationsaustausch zwischen der Kommission – mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs – und den Mitgliedstaaten unterstützt werden, um Schiffe und Organisationen zu ermitteln, die bei der Beförderung von russischem Rohöl oder russischen Erdölerzeugnissen eine oder mehrere irreführende Praktiken wie Umladungen zwischen Schiffen zur Verschleierung des Ursprungs oder des Bestimmungsorts der Ladung oder Manipulationen des automatischen Schiffsidentifizierungssystems anwenden.