Erwägungsgrund 15 32023D2874
Der Preisobergrenzenmechanismus stützt sich auf ein Bescheinigungsverfahren, das es den Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette von auf dem Seeweg befördertem russischem Öl ermöglicht, nachzuweisen, dass dieses zu einem Preis erworben wurde, der der von der Koalition für eine Preisobergrenze (Price Cap Coalition) vereinbarten Preisobergrenze entspricht oder darunter liegt. Um die Umsetzung und Einhaltung dieses Mechanismus weiter zu unterstützen und gleichzeitig die Hindernisse für die Fälschung von Bescheinigungen zu erhöhen, ist es angezeigt, eine Anforderung einzuführen, wonach aufgeschlüsselte Preisinformationen über Nebenkosten, wie etwa Versicherungs- und Frachtkosten, auf Anfrage in der gesamten Lieferkette des russischen Erdölhandels ausgetauscht werden. Im Einklang mit dem von der Koalition für eine Preisobergrenze eingeführten Stufensystem für Bescheinigungen, mit dem die Einhaltungsverpflichtungen der Akteure auf der Grundlage ihres Zugangs zum Kaufpreis für russisches Rohöl oder russische Erdölerzeugnisse angepasst werden, müssen die aufgeschlüsselten Preisinformationen von denjenigen Akteuren, die Zugang zu diesen Informationen haben, wie Händler und Charterer, weitergegeben werden. Akteure in der Lieferkette, wie Schiffseigner und Versicherer, sollten in der Lage sein, im Rahmen ihrer Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht die von den Akteuren mit größerer Nähe zum Ursprung der Informationen bereitgestellten aufgeschlüsselten Kosteninformationen zu erheben und weiterzugeben. Die zuständigen Behörden können diese Informationen jederzeit von jedem Akteur ungeachtet von seinem Platz in der Lieferkette anfordern, um die Einhaltung des Preisobergrenzenmechanismus zu überprüfen. Es wird ein angemessener Übergangszeitraum vorgesehen.