Erwägungsgrund 3 32023D2874
In seinen Schlussfolgerungen vom 26. und 27. Oktober 2023 hat der Europäische Rat erneut entschieden den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verurteilt, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, und die unverbrüchliche Unterstützung der Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und das naturgegebene Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands bekräftigt. Der Europäische Rat hat ferner erklärt, dass die Fähigkeit Russlands zur Führung seines Angriffskriegs in enger Zusammenarbeit mit den Partnern und Verbündeten weiter geschwächt werden muss, einschließlich durch die weitere Verschärfung der Sanktionen und durch deren vollständige und wirksame Umsetzung und die Verhinderung ihrer Umgehung, insbesondere im Falle von Hochrisikogütern.