Erwägungsgrund 6 32023D0310
Die Nutzung des elektronischen Austauschs von Sozialversicherungsdaten für die Zwecke der Durchführung des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit wäre für die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich, für die Träger der sozialen Sicherheit und für Personen, die sich zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich bewegen, von Vorteil, da dies einen schnelleren, genaueren und sichereren Austausch von Sozialversicherungsdaten im Rahmen des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit gewährleisten würde. Der Sonderausschuss sollte daher einen Beschluss zur Genehmigung der Übermittlung von Daten über den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten annehmen.