Beschluss (EU) 2023/310 des Rates vom 6. Februar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Nutzung des elektronischen Austauschs von Sozialversicherungsdaten für die Übermittlung von Daten zwischen den Trägern oder den Verbindungsstellen zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Sonderausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der geplante Beschluss für die Union bindend sein wird —
Erwägungsgrund 7 32023D0310
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