Erwägungsgrund 8 32023D0404
Seit Abschluss der Verhandlungen über das Abkommen wurde der Besitzstand der EU über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, aus dem Bestimmungen in Anhang XLIV des Abkommens aufgenommen wurden, durch die Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt, sodass sich auch die Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen der Umsetzung des Abkommens geändert haben. Diesen Änderungen des EU-Rechts muss in Anhang XLIV des Abkommens Rechnung getragen werden, der zu diesem Zweck geändert werden muss.