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Zu den Arten von Maßnahmen, die zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele getroffen werden, zählen Aktivitäten auf Unionsebene und Aktivitäten, die auf bestehenden Möglichkeiten auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene aufbauen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Drittländern, wie beispielsweise:
Online- und Präsenzkonferenzen, Diskussionsforen und weitere Veranstaltungen zur Förderung der Debatte über die Rolle und den Beitrag der Kompetenzpolitik zur Erreichung eines wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftswachstums vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des grünen und digitalen Wandels, wodurch auch eine aktive und engagierte Bürgerschaft unterstützt wird, und zur Mobilisierung einschlägiger Interessenträger, damit überall vor Ort der Zugang zu allgemeiner und beruflicher Aus- und Weiterbildung und zu Lernmöglichkeiten gewährleistet ist;
Arbeitsgruppen, Fachsitzungen und andere Veranstaltungen, um den Austausch und das Lernen voneinander im Hinblick auf Maßnahmen und Ansätze zu fördern, die Interessenträger des öffentlichen und des privaten sowie des Dritten Sektors ergreifen können, einschließlich der Vorbereitung, Veröffentlichung und Verbreitung bewährter Verfahren sowie von Leitlinien und weiteren Begleitunterlagen, die im Zuge der Veranstaltungen erstellt wurden;
Initiativen, die sich unter anderem an Einzelpersonen, Arbeitgeber, insbesondere KMU, Industrie- und Handelskammern, die Sozialpartner, Behörden, Bildungs- und Berufsbildungsanbieter richten, um die Bereitstellung, Finanzierung und Inanspruchnahme von Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu fördern und den Nutzen und das Potenzial qualifizierter Arbeitskräfte zu maximieren;
Information, umfassende Kommunikations- und Sensibilisierungskampagnen zu Initiativen der Union für Umschulung und Weiterbildung und kontinuierliches Lernen, Förderung ihrer Umsetzung vor Ort sowie ihrer Inanspruchnahme durch potenzielle Begünstigte;
Intensivierung des Dialogs mit den Sozialpartnern und bestehenden Gruppen und Netzen von Interessenträgern, einschließlich durch bestehender Online-Plattformen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und Sicherstellung von Möglichkeiten zur Einbeziehung der Interessenträger im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Kompetenzen;
Förderung der Konzipierung nationaler, branchenbezogener und unternehmensspezifischer Kompetenzstrategien und Schulungen, auch durch den sozialen Dialog und die Einbeziehung der Sozialpartner;
Umsetzung von Instrumenten zur Erfassung von Daten über Kompetenzen und erforderlichenfalls Entwicklung weiterer solcher Instrumente bei gleichzeitiger Förderung und Verbreitung ihres Einsatzes bei der Ermittlung des derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarfs, insbesondere im Zusammenhang mit dem grünen und digitalen Wandel, den Kernsektoren mit Erholungsbedarf von der COVID-19-Pandemie, der Energiekrise und den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine;
Förderung und Fortsetzung der Umsetzung von Hilfsmitteln und Instrumenten zur Verbesserung der Transparenz von Qualifikationen, einschließlich außerhalb der Union erworbener Qualifikationen, und zur Validierung von nichtformalem oder informellem Lernen;
Förderung von Programmen, Finanzierungsmöglichkeiten, Projekten, Aktionen und Netzen, die für öffentliche, private und nichtstaatliche Interessenträger relevant sind, welche an der Gestaltung, Bekanntmachung und Umsetzung von Umschulungs- und Weiterbildungsangeboten, Bildung und Ausbildung und beruflichen Bildungsgängen beteiligt sind;
Die Kommission kann weitere Aktivitäten ermitteln, die zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele beitragen könnten, und gestatten, dass zur Bekanntmachung dieser Aktivitäten auf das Europäische Jahr der Kompetenzen verwiesen wird, soweit dies zur Erreichung dieser Ziele beiträgt. Andere Organe der Union und die Mitgliedstaaten können ebenfalls solche weiteren Aktivitäten ermitteln und sie der Kommission vorschlagen.
Unterstützung der Mobilisierung von Akteuren, einschließlich der Industrie, Unternehmen, darunter KMU, der Sozialpartner und der Anbieter allgemeiner und…
Instrumente und Maßnahmen der Union, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen, Fertigkeiten und Qualifikationen verbessern ;
Maßnahmen zum Aufbau von Humankompetenzen und sonstiger Kapazitäten, darunter Schulungen und Austausch bewährter Verfahren,
Die Mitgliedstaaten können die Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationen wie Bildungseinrichtungen unterstützen, um die…
Kapazitätsaufbau, Schulung, Neu- oder Weiterqualifizierung von Personal im Zusammenhang mit den in Artikel 10 Absatz 1 genannten Tätigkeiten;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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