Erwägungsgrund 4 32023D0936
Das Fehlen ausreichend qualifizierter Arbeitskräfte und die geringe Teilnahme von Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter an Schulungsaktivitäten reduziert die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und schafft soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten, die eine große Herausforderung für die Union darstellen. Das Fehlen ausreichend qualifizierter Arbeitskräfte und die geringe Teilnahme an Schulungsaktivitäten lässt außerdem auf ein erhebliches ungenutztes Umschulungs- und Weiterbildungspotenzial schließen, durch dessen Ausschöpfung dem zunehmenden Arbeitskräftemangel, beispielsweise im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor (insbesondere im Gastgewerbe und in der Fertigung von Computern und elektronischen Bauteilen) sowie im Gesundheitswesen, entgegengewirkt werden könnte. Allerdings stagniert die Beteiligung an der Erwachsenenbildung in der Union seit zehn Jahren, und 21 Mitgliedstaaten haben das entsprechende Unionsziel für 2020 nicht erreicht. Für viele Erwachsene im erwerbsfähigen Alter, z. B. Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, Beschäftigte in KMU, Arbeitslose, Nichterwerbstätige oder Geringqualifizierte, sind Angebote zur Kompetenzentwicklung allzu oft nicht zugänglich. Der Ausbau der Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diese Gruppen und für alle Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter würde dazu beitragen, das Beschäftigungsziel der Union von 78 % für Erwachsene zwischen 20 und 64 Jahren zu erreichen, für die die Beschäftigungsquote im Jahr 2021 noch bei 73,1 % lag. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um Erwachsenen mit geringen Kompetenzen und Arbeitslosen eine wirksame Unterstützung zu bieten, die mit der Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene und der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2016 zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt im Einklang steht.