Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Einklang mit den Grundsätzen 1, 4 und 5 der europäischen Säule sozialer Rechte und um zur Erreichung der Ziele der Europäischen Kompetenzagenda und der im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte festgelegten Kernziele der Union beizutragen, besteht das übergeordnete Ziel des Europäischen Jahres der Kompetenzen darin, im Einklang mit den nationalen Zuständigkeiten, Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten eine auf Umschulung und Weiterbildung abstellende Denkweise zu unterstützen. Durch die weitere Förderung einer auf Umschulung und Weiterbildung abstellenden Denkweise verfolgt das Europäischen Jahr der Kompetenzen das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Union, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), zu fördern und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beizutragen, um das volle Potenzial des grünen und digitalen Wandels auf sozial faire, inklusive und gerechte Weise auszuschöpfen und dadurch auch den gleichberechtigten Zugang zur Kompetenzentwicklung zu fördern, Ungleichheiten und Segregation in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verringern und zum kontinuierlichen Lernen und zur Laufbahnentwicklung beizutragen sowie die Menschen in die Lage zu versetzen, Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen zu erhalten und uneingeschränkt an Wirtschaft und Gesellschaft teilzuhaben. Konkret fördern die Aktivitäten des Europäischen Jahres der Kompetenzen Maßnahmen und Investitionen im Bereich Kompetenzen, um sicherzustellen, dass beim grünen und digitalen Wandel und bei der wirtschaftlichen Erholung niemand auf der Strecke bleibt, und um insbesondere dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, indem Lücken geschlossen werden und Missverhältnissen zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage entgegengewirkt wird, um für besser qualifizierte Arbeitskräfte und eine besser qualifizierte Gesellschaft in der Union zu sorgen, die in der Lage sind, die Chancen des grünen und digitalen Wandels zu nutzen, und zwar durch
Förderung verstärkter, wirksamerer und inklusiv ausgerichteter Investitionen auf allen Ebenen, unter anderem von öffentlichen und privaten Arbeitgebern, insbesondere KMU, in alle Formen der Umschulung und Weiterbildung sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung, um das volle Potenzial jetziger und künftiger Arbeitskräfte in der Union zu nutzen, was auch die Unterstützung der Menschen einschließt, damit sie Arbeitsplatzwechsel bewältigen, im Alter aktiv bleiben und die neuen Chancen, die sich aus dem derzeitigen wirtschaftlichen Wandel ergeben, ergreifen können;
Förderung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen und ihrer Bereitstellung durch die enge Zusammenarbeit mit branchenübergreifenden und branchenspezifischen Sozialpartnern, öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungen, Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, gemeinnützigen Sozialdienstleistern und Bildungs- und Berufsbildungsanbietern und die Förderung von deren Zusammenarbeit untereinander sowie durch die Entwicklung gemeinsamer Ansätze mit allen staatlichen Stellen auf Unionsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und durch die Erleichterung der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen;
Abstimmung der Ziele, Wünsche, Erfordernisse und Kompetenzen der Menschen, einschließlich im Rahmen von Mobilität erworbener Kompetenzen, auf Arbeitsmarkterfordernisse und -chancen, insbesondere diejenigen, die sich aus dem grünen und digitalen Wandel, den in Entwicklung begriffenen neuen Sektoren sowie in den Kernsektoren mit Erholungsbedarf von der COVID-19-Pandemie ergeben, wobei ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt wird, mehr Menschen, insbesondere Frauen und junge Menschen und vor allem diejenigen, die weder arbeiten, noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEETs), geringqualifizierte Personen, ältere Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen, Personen aus benachteiligten Verhältnissen und mit vielfältigen Hintergründen, Menschen, die in abgelegenen Gebieten und in Gebieten in äußerster Randlage leben, sowie aus der Ukraine vertriebene Personen, in den Arbeitsmarkt einzugliedern;
Anwerben von Drittstaatsangehörigen, die über die in den Mitgliedstaaten benötigten Kompetenzen verfügen, durch Förderung von Lernmöglichkeiten, erforderlichenfalls unter anderem durch Sprachunterricht und -schulungen, Kompetenzentwicklung und Mobilität sowie die leichtere Anerkennung von Qualifikationen.
Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer…
Unterstützung der Mobilisierung von Akteuren, einschließlich der Industrie, Unternehmen, darunter KMU, der Sozialpartner und der Anbieter allgemeiner und…
Bildung, lebensbegleitendes Lernen und lebenslange Weiterbildung, berufliche Bildung, Jugendpolitik, Arbeitsmarktpolitik, einschließlich des sozialen Dialogs,…
Um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern, den grünen und den digitalen Wandel zu erleichtern und inklusive, wettbewerbsfähige und resiliente…
Der ESF+ sollte flexible Möglichkeiten für den Ausbau von Kompetenzen und den Erwerb neuer und unterschiedlicher Kompetenzen durch alle fördern, insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.