Erwägungsgrund 16 32020D0969
Im Rahmen seiner Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- und Beratungsaufgaben tauscht der DSB Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, mit anderen Kommissionsdienststellen aus. Daher sollten alle Kommissionsdienststellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die vom DSB in Erfüllung seiner Aufgaben verarbeitet werden, die Vorschriften dieses Beschlusses anwenden, um die vom DSB durchgeführten Verarbeitungsvorgänge zu schützen. In diesen Fällen sollten die betreffenden Kommissionsdienststellen daher den DSB zu den einschlägigen Gründen für die Beschränkungen sowie zu deren Erforderlichkeit und Angemessenheit konsultieren, um die kohärente Anwendung dieser Beschränkungen zu gewährleisten.