Erwägungsgrund 6 32026D1447
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Rechte natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu achten und die Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1725 einzuhalten. Gleichzeitig gelten für die Kommission im Rahmen ihrer Tätigkeiten nach der Verordnung (EU) 2022/2560 strenge Vorschriften über die Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis gemäß Artikel 43 der genannten Verordnung.