Art. 9 Abs. 1 32024D1043Vorherige Überprüfung durch den Datenschutzkoordinator und nachträgliche Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten der Kommission
Der Datenschutzkoordinator der für Humanressourcen zuständigen Generaldirektion wird konsultiert, bevor eine Beschränkung Anwendung findet, und überprüft, ob…
Art. 10 Abs. 1 32025D0628BESCHLUSS (EU) 2025/628 DER KOMMISSION vom 31. März 2025 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkungen bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zum Zwecke der Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065
Der Datenschutzkoordinator der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien wird vor der Anwendung etwaiger Beschränkungen konsultiert und…
Art. 9 Abs. 1 32024D1245BESCHLUSS (EU) 2024/1245 DER KOMMISSION vom 2. Mai 2024 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen durch die Kommission im Rahmen der Tätigkeit der Mediationsstelle
Der Datenschutzkoordinator, der zur Beratung der betreffenden Kommissionsdienststelle ernannt wurde, wird vor der Anwendung etwaiger Beschränkungen konsultiert;…
Erwägungsgrund 24 32024D1245BESCHLUSS (EU) 2024/1245 DER KOMMISSION vom 2. Mai 2024 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen durch die Kommission im Rahmen der Tätigkeit der Mediationsstelle
Um den Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu gewährleisten, sollte die Kommission nach Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725…
Erwägungsgrund 18 32025D0628BESCHLUSS (EU) 2025/628 DER KOMMISSION vom 31. März 2025 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkungen bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zum Zwecke der Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065
Um den Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu gewährleisten, sollte die Kommission nach Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725…
Erwägungsgrund 6 32021D1093BESCHLUSS (EU) 2021/1093 DES RATES vom 28. Juni 2021 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften über den Datenschutzbeauftragten des Rates, die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und Beschränkungen der Rechte betroffener Personen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten des Rates, und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/644/EG des Rates
Um den delegierten Verantwortlichen die Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten zu erleichtern‚ sollte jede Generaldirektion und jede sonstige Dienststelle des GSR…