Erwägungsgrund 9 32024D1245
Unter bestimmten Umständen sind die Rechte betroffener Personen nach der Verordnung (EU) 2018/1725 und die Notwendigkeit, dass die Kommission die Wahrnehmung ihrer Aufgabe der informellen vertraulichen Beratung wirksam gewährleistet, sowie die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten anderer betroffener Personen gegeneinander abzuwägen. Zu diesem Zweck sieht Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2018/1725 für die Kommission die Möglichkeit vor, die Anwendung der Artikel 14 bis 17, 19, 20 und 35 sowie des Transparenzgrundsatzes nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a, soweit dessen Bestimmungen den in den Artikeln 14 bis 17, 19, 20 und 35 der genannten Verordnung festgelegten Rechten und Pflichten entsprechen, unter strengen Voraussetzungen zu beschränken.