Erwägungsgrund 5 32024D1144
Im Einklang mit den Partnerschaftsprioritäten setzen sich die Union und Ägypten dafür ein, die Rechenschaftspflicht, die Rechtsstaatlichkeit, die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und die Grundfreiheiten sowie die Förderung der Demokratie, der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit als verfassungsmäßige Rechte aller ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Diese Bekenntnisse tragen zur Weiterentwicklung der Partnerschaft sowie zur nachhaltigen Entwicklung und Stabilität Ägyptens bei. Der verstärkte und konstruktive Dialog zwischen der Union und Ägypten im letzten Zeitraum hat den Weg zu einem ernsthafteren Dialog über Menschenrechtsfragen geebnet. Die Tagung des gemäß dem Assoziierungsabkommen eingerichteten Unterausschusses für politische Fragen, Menschenrechte und Demokratie sowie internationale und regionale Fragen vom 8. Dezember 2022 und die Tagung des gemäß dem Assoziierungsabkommen eingerichteten Assoziationsausschusses vom 22. Mai 2023 boten die institutionellen Plattformen für den Meinungsaustausch über eine Reihe von Menschenrechtsfragen, an denen die Union weiterarbeiten und auf denen sie aufbauen möchte. Die Verbesserung der Menschenrechtslage in Ägypten wird sich auch positiv auf die Beziehungen zwischen der Union und Ägypten auswirken.