Erwägungsgrund 6 32024D1514
Die Arbeit der Ausschüsse trägt wirksam zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit sowie zum Schutz der Bürger und der Umwelt bei. Dies wird durch Bewertung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse erreicht, wodurch die Kommission fundierte und zeitgerechte evidenzbasierte Risikobewertungen sowie wissenschaftliche Beratung zur Entwicklung und Überwachung der Unionspolitik und des Unionsrechts im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit, mit der Verbrauchersicherheit und mit Umweltrisiken erhält. Die Tätigkeit der Ausschüsse ist entscheidend dafür, dass die Kommission die Ziele der entsprechenden Unionspolitik erreicht. Daher sollten die Wissenschaftlichen Ausschüsse in Form einer besonderen, über die Erstattung von Ausgaben hinausgehenden Vergütung ihrer Mitglieder und externen Sachverständigen angemessen finanziell unterstützt werden. Die Tätigkeit der Wissenschaftlichen Ausschüsse sollte aus der Haushaltslinie finanziert werden, aus der Maßnahmen im Bereich öffentliche Gesundheit, Verbrauchersicherheit bzw. Umwelt unterstützt werden.