Erwägungsgrund 4 32024D1751
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates hat der Rat 14 Europäische Staatsanwälte für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Die Mandate dieser Europäischen Staatsanwälte laufen am 28. Juli 2026 aus. Es handelt sich dabei um die Europäischen Staatsanwälte der folgenden teilnehmenden Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Rumänien, Slowenien, Slowakei und Finnland.