Erwägungsgrund 6 32024D1751
Am 29. Februar 2024 hat der Rat die 14 Europäischen Staatsanwälte befragt, deren Mandat am 28. Juli 2026 ausläuft. Alle 14 gaben an, bis zum 30. Juni 2029 für das Amt zur Verfügung zu stehen. Zur Bestimmung der sieben Europäischen Staatsanwälte, deren Mandat verlängert werden sollen, fand am 12. April 2024 ein Losentscheid statt. Die Europäischen Staatsanwälte der folgenden Mitgliedstaaten wurden ausgewählt: Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Luxemburg Rumänien und Finnland.