Erwägungsgrund 7 32024D1751
Es ist daher angezeigt, die Mandate der Europäischen Staatsanwälte aus Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Rumänien und Finnland bis zum 30. Juni 2029 zu verlängern.
Es ist daher angezeigt, die Mandate der Europäischen Staatsanwälte aus Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Rumänien und Finnland bis zum 30. Juni 2029 zu verlängern.