Erwägungsgrund 5 32024D1809
Die Beträge der den Mitgliedern des Ausschusses und deren Stellvertretern zu zahlenden Tagegelder sind seit 2013 nicht mehr angepasst worden und sollten daher angepasst werden. Es sollte eine regelmäßige Überprüfung der Beträge durchgeführt werden. Dementsprechend sollte eine Überprüfung innerhalb der zwölf Monate vor Beginn der fünfjährigen Amtszeit des Ausschusses durchgeführt werden. Außerdem sollte eine Überprüfung dann durchgeführt werden können, wenn die Inflationsrate laut Eurostat-Daten einen bestimmten Prozentsatz übersteigt. Es sollte ein System für die Erstattung von Reisekosten auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten sowie für Entschädigungen für den Zeitaufwand der Mitglieder des Ausschusses und ihrer Stellvertreter für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und für die diesbezüglichen Verwaltungskosten eingeführt werden.