Erwägungsgrund 7 32024D1876
Das Abkommen gilt derzeit bis zum 30. Juni 2024. Die Umstände, die den Abschluss des Abkommens rechtfertigten, insbesondere die erheblichen Störungen, mit denen der Verkehrssektor in der Ukraine infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine konfrontiert ist, dauern fort. Das Änderungsabkommen, das auch die Verlängerung des Abkommens vorsieht, sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses — dringend im Namen der Union unterzeichnet werden.