Beschluss (EU) 2024/2604 des Rates vom 25. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Übereinkommen, das Abkommen und die Zusatzprotokolle sollten jeweils im Namen der Europäischen Union vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet und vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 10 32024D2604
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