Erwägungsgrund 7 32024D2604
Die Sonderbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island und Norwegen in die Union, die jeweils im Zusatzprotokoll zum betreffenden Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft enthalten sind, sind am 30. April 2021 ausgelaufen und sollten gemäß Artikel 1 dieser Zusatzprotokolle überprüft werden. Neben den Verhandlungen über einen künftigen finanziellen Beitrag und als Teil eines Gesamtpakets, über das eine Einigung erzielt werden soll, ermächtigte der Rat die Kommission am 20. Mai 2021 daher, Verhandlungen über ein Abkommen über den Marktzugang für Fisch und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island und Norwegen aufzunehmen.