Beschluss (EU) 2024/2604 des Rates vom 25. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Ersetzung der bestehenden Finanzierungsmechanismen durch neue Mechanismen, die besondere Verfahren vorsehen, andere Zeiträume betreffen, andere finanzielle Beträge vorsehen und andere Durchführungsbestimmungen enthalten, sowie die Verlängerung und Ausweitung der Zugeständnisse im Zusammenhang mit bestimmten Fischen und Fischereierzeugnissen, die Teil des Gesamtpakets der Verhandlungen waren, stellen — in ihrer Gesamtheit betrachtet — eine wesentliche Änderung der Assoziierung mit den EWR-/EFTA-Staaten dar, die einen Rückgriff auf Artikel 217 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtfertigt.
Erwägungsgrund 8 32024D2604
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