Erwägungsgrund 2 32019L1153
Um in den Mitgliedstaaten und unionsweit die Sicherheit zu erhöhen, die strafrechtliche Verfolgung von Finanzkriminalität zu verbessern, Geldwäsche zu bekämpfen und Steuerhinterziehung zu verhindern, sollte der Zugriff der für die Prävention, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung schwerer Straftaten verantwortlichen zentralen Meldestellen und Behörden auf Informationen erleichtert und ihre Fähigkeit zur Durchführung von Finanzermittlungen und die Zusammenarbeit zwischen ihnen verbessert werden.