Erwägungsgrund 7 32024D2951
Die Kohlendioxidemissionen aus Tätigkeiten, die gemäß Anhang III der Richtlinie 2003/87/EG ausdrücklich ausgeschlossen sind, wurden von den umfassend überprüften Kohlendioxidemissionswerten der nationalen Inventare abgezogen. Darüber hinaus sind in Anhang III der Richtlinie 2003/87/EG Änderungen der Quellenkategorien 1A1 und 1A3b gemäß den IPCC-Richtlinien für nationale Treibhausgasinventare von 2006 (2006 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories) vorgesehen. Diese Änderungen wurden bei der Berechnung des Wertes der Referenzemissionen für Sektoren, die unter Kapitel IVa der Richtlinie 2003/87/EG fallen, berücksichtigt.