Erwägungsgrund 7 32024D3086
Die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien sind und an der Energiechartakonferenz teilnehmen oder per Schriftwechsel abstimmen, sollten einen Standpunkt vertreten, mit dem die Annahme oder die Billigung der vorgeschlagenen Änderungen, Klarstellungen und Beschlüsse nicht verhindert wird —