Erwägungsgrund 5 32024D3225
Der Regulierungsausschuss nimmt auf seiner 59. Tagung am 10. Dezember 2024 in Athen einen Beschluss an, der in den Anwendungsbereich des Artikels 218 Absatz 9 AEUV fällt und über den die Vertreter der Union abstimmen sollen; dabei handelt es sich um einen Verfahrensakt zur Ersetzung seiner Geschäftsordnung.